Pressemitteilung vom 09. April 2019

 

Naturschutzverbände fordern Naturschutzgebiet für die ASSE

 

 

Die beiden Naturschutzverbände NABU und BUND halten die Neuauslage der Schutzgebietssatzungen für das FFH-Gebiet Asse für ungerechtfertigt und für nicht geeignet, den weiteren Verlust von Biodiversität und naturnahen

Lebensräumen in der Asse zu verhindern. Das wertvolle Naturinventar der Asse kann nur durch eine Naturschutzgebietssatzung geschützt werden. In den neu vorgelegten Satzungsentwürfen werden die Anforderungen der Europäischen FFH-Richtlinie nur mangelhaft umgesetzt.

 

Susanne Kracht, Vorsitzende der Wolfenbütteler BUND Kreisgruppe: „Wir fordern den bestehenden Entwurf für ein Naturschutzgebiet in den Dimensionen des bestehenden FFH-Gebietes zügig zum Ende zu führen und die Neuauslegung zurück zu ziehen“.

 

Cornelia Schilling, Vorsitzende der Wolfenbütteler Kreisgruppe des NABU: „Der Buchenwald in der Asse dünnt sich immer weiter aus und es werden Jahr für Jahr für das natürliche Waldgefüge wichtige alte Baumbestände gefällt“.

 

Die Asse hat als Lebensraum eine überregionale Bedeutung. Hier kommen z.T. sehr seltene Pflanzenarten vor, die hier ihr einziges Vorkommen in Niedersachsen haben. Das Bundesnaturschutzgesetz formuliert den besonderen Schutzzweck in einem Naturschutzgebiet als „Sicherung der Lebensräume hochgradig gefährdeter Tier- und

Pflanzenarten“, während ein Landschaftsschutzgebiet zum „Schutz der nachhaltigen Nutzbarkeit der Naturgüter“ bestimmt ist. Zu den bedrohten Arten, die in der Asse heimisch sind zählen u.a. Mopsfledermaus, Kammmolch, Springfrosch, Mittelspecht und Grauspecht, Immenblatt, Ästige Graslilie, und Weißes Fingerkraut.

 

Die vorliegenden neuen Satzungsentwürfe mit den Regelungen einer „Ordnungsgemäßen Waldwirtschaft“ sind nicht geeignet den Erhalt der schutzwürdigen Lebensraumtypen in der Asse zu erreichen, geschweige denn weiter zu entwickeln.

 

Für die Waldgebiete in der Asse, die im Besitz der Niedersächsischen Landesforsten sind, erwarten BUND und NABU, dass die Landesforsten ihren politischen Auftrag ernst nehmen, die Ziele und Grundsätze der „Langfristig Ökologischen Waldentwicklung“ und das Europarecht vorbildlich umzusetzen.

 

Viele wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass unsere Natur nur Dank der großen biologischen Vielfalt „funktioniert“ Sie ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen. Und der Wald hat dabei eine ganz besondere Bedeutung. Die naturnahen, z.T. Sehr seltenen Lebensräume in der Asse haben daher einen hohen gesellschaftlichen Wert. Dieser darf nicht einer kurzfristigen profitorientierten Waldbewirtschaftung geopfert

werden.

 

Um die Anforderungen der FFH-Richtlinie zu erfüllen, kann die Asse nur als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Politik und Verwaltung sind aufgerufen hier geeignete Förder- und Ausgleichsmaßnahmen zu erschließen und zu schaffen, die die sich ergebenden Nutzungseinschränkungen für die Landbesitzerinnen und

Landbesitzer in der Asse begrenzen.

 

Für die Bewahrung unseres Naturerbes in der Asse braucht es gemeinsame, engagierte Anstrengungen aller Beteiligten, ob Eigentümer, Nutzer, Bewirtschafter, Behörde, Ratsherren, Umweltverbände oder Besucher. BUND und NABU wollen sich auch weiterhin durch Projekte und Veranstaltungen für naturnahe und erlebbare

Buchenwald-Lebensräume in der Asse einsetzen.

 

Cornelia Schilling                                       Susanne Kracht

Vorsitzende                                                            Vorsitzende

Kreisgruppe NABU Wolfenbüttel                    Kreisgruppe BUND Wolfenbüttel

 

 

 

Hintergrund:

 

Als Europäische Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) wird die „Naturschutz-Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ der Europäischen Union (EU) bezeichnet. Im Jahr 1992 wurde die Richtlinie von den damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

einstimmig verabschiedet. Eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Gebiete, die speziell die in den Anhängen der FFH-Richtlinie genannten seltenen oder bedrohten Arten und Lebensräume (Habitate) von gemeinsamem Interesse schützen,

werden Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) genannt. In Artikel 8 der FFH-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln und bereitzustellen. Die Neuformulierung der jeweiligen Schutzgebietssatzung ist erforderlich, um alle neuen Anforderungen der

FFH-Richtlinie im Sinne des Gesetzgebers umzusetzen. (Quelle: Wikipedia)

 

Das FFH-Gebiet ASSE hat eine Größe von 647 ha. Das bisherige Verfahren sah die Ausweisung eines Naturschutzgebietes (NSG) in den Grenzen des FFH-Gebietes vor. Derzeit wird die Natur in der Asse durch ein Landschaftsschutzgebiet (1280 ha) geschützt.

 

Mitte März hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) im Landkreis Wolfenbüttel das kurz vor der Ratsvorlage stehende Verfahren der Naturschutzgebietsausweisung für das FFH-Gebiet Asse eingestellt und durch zwei neue Verfahren für die Ausweisung eines verkleinertes Landschaftsschutzgebietes (635 ha) und ein auf 12,5 Hektar

reduziertes Naturschutzgebiet („Remlinger Heerse“) begonnen.

Impressionen aus der Asse:

Alle Fotos: Cornelia Schilling