Stadt Wolfenbüttel, 19.06.2019, Ratsentscheid: Grillen im öffentlichen Raum

Nachdem im Rat der Stadt Wolfenbüttel die Entscheidung für das Grillen im öffentlichen Raum gefallen ist (21 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen) werden wir uns zukünftig nicht mehr an der Aktion "Sauberes Wolfenbüttel" beteiligen. Dieses solange, bis die Grill-Erlaubnis für den "Kalkberg" zurückgenommen worden ist.

Wir finden nach der Ratsentscheidung keine Argumente mehr, um unsere Mitglieder für die Städtische Initiative zu motivieren. Gleichwohl werden wir den Ort weiterhin beobachten und die zuständigen Stellen um die notwendige Reinigung bitten. Folgende Bilder sind vom 19. Juni 2019 (Kalkberg) :

"Kalkberg", Am Schiefen Berg, Wolfenbüttel. Aufnahmen 2016 - 2019. Fotos: Cornelia Schilling


Unsere Stellungnahme an Verwaltung und Ratsfraktionen der Stadt Wolfenbüttel und Weiterleitung an die Presse im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pink, sehr geehrter Herr Stadtrat Drahn, sehr geehrter Herr Stadtbaurat Lukanic,

 

sehr geehrte Herren Fraktionsvorsitzende und sehr geehrter Herr Gruppenvorsitzender (mit der Bitte um Weiterleitung innerhalb der Fraktionen/Gruppe),

 

mit Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass eine standortunabhängige Freigabe des Grillens auf öffentlichen Grünflächen erfolgen soll.

 

Es ist für uns unverständlich, dass in der Stadt ein Probezeitraum für das Grillen anberaumt werden soll.

 

Seit vielen Jahren gibt es bereits einen entsprechenden Platz in Wolfenbüttel, auf dem, wenn auch unerlaubterweise, das ganze Jahr über gegrillt wird. Neben einem Bereich an dem größere Lagerfeuer abgebrannt werden sind regelmäßig weitere Brandplätze auf dem Boden zu beobachten. (Siehe Anhänge)

Der Ort liegt im nördlichen Bereich der Stadt, am Ende der Straße Am Schiefen Berg. Der Ort ist in Anlage 2, Seite 2, Grillen im öffentlichen Raum, mit ausgewiesen.

Seit 2016 hat sich unsere Kreisgruppe diesen Ort ausgesucht, um sich an der Aktion „Sauberes Wolfenbüttel“ zu beteiligen. Er weist besondere botanische Vorkommen auf, die schutzwürdig sind.

Seitdem wir 2016 eine „Grundreinigung“ durchgeführt hatten, sind wir auch in allen folgenden Jahren dabei gewesen den Ort wieder in einen sauberen Zustand zu versetzen. Entsprechende Berichte wurden in der Presse, auch mit Foto, veröffentlicht. Der Verwaltung sollte der Ort bekannt sein.

 

Des Weiteren möchten wir auf die Problematik der sogenannten „Wildpinkler“ hinweisen. Wo gegrillt wird, wird in der Regel auch getrunken. Die Anzahl der aufgefundenen Flaschen spricht regelmäßig für sich.

In einem Bereich der Grünanlage ist klar zu erkennen, wo die Notdurft verrichtet wird. Teilnehmer der Aktion Stadtputz, unter ihnen auch immer wieder Kinder, werden vorsorglich von uns darauf hingewiesen, damit der Bereich gemieden wird.

 

Von unseren Beobachtungen und Erfahrungen ausgehend, können wir daher nur dringend von einer dermaßen weitgefassten Erlaubnis für das Grillen im öffentlichen Raum abraten. Auch ohne dass die Grünanlagen Schutzstatus haben, sollten diese unserer Meinung nach nicht generell zum Grillen freigegeben werden.

 

Im Falle einer Erlaubnis müssten die Orte regelmäßig überwacht und vor allem auch gereinigt werden. Anders als in der Vorlage angegeben, entstehen hierdurch selbstverständlich Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Cornelia Schilling

1. Vorsitzende

 

Naturschutzbund Deutschland (NABU)

Kreisgruppe Wolfenbüttel e.V.

Kleine Breite 51

38302 Wolfenbüttel